Er ist für viele Kinder und Jugendliche eine wichtige Konstante im Schulbetrieb – der Sportunterricht.

Teamspiele absolvieren, neuartige Bewegungen einstudieren und sich spielerisch messen machen den Unterricht so attraktiv. Der Nutzen ist nicht nur hinsichtlich der Gesundheitsförderung offenkundig.

Übungen können gefährlich werden

Für Kinder und Jugendliche, die eine Fehlsichtigkeit haben, kann sich die Sportbegeisterung sehr in Grenzen halten. Man stelle sich vor, die Alltagsbrille muss aus Sicherheitsgründen abgenommen werden, weil diese nicht schulsporttauglich ist: Dann wird ein geschossener Ball möglicherweise viel zu spät wahrgenommen und trifft urplötzlich gegen den Kopf. So entsteht in dem geliebten Sportspiel ein unkalkulierbares Risiko. Und wie war das mit dem Sprung über den Turnkasten? Das Sportgerät kann erst im letzten Augenblick gut wahrgenommen werden, aber die Anlaufstrecke und –geschwindigkeit mussten unter erschwerten Bedingungen gewählt werden. So wird die Übung zum „Blindflug“ mit unnötigem Risiko.

Gutes Sehen ermöglicht erfolgreiches und sicheres Sporttreiben

Einer ASiS-Studie (Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport) zufolge nehmen etwa 25 Prozent aller Schülerinnen und Schüler fehlsichtig am Sportunterricht teil, ohne dass sie eine schulsporttaugliche Brille oder Kontaktlinsen zur Korrektur tragen. Das muss als unbefriedigend bezeichnet werden, denn der grundsätzliche Zusammenhang zwischen gutem Sehen und sicherem, erfolgreichen Sporttreiben sowie der (motorischen) Leistungsentwicklung ist durch viele Studien belegt. Für den Sportunterricht gibt es scheinbar ein Entwicklungspotential bezüglich der Verwendung von Sportbrillen. Befragungen im Rahmen der ASiS-Schulsportstudie zeigen, dass mehr als die Hälfte der befragten Lehrkräfte die Verwendung von Alltagsbrillen beim Schulsport erlauben, obwohl 80 Prozent der Lehrkräfte bewusst ist, das dies gewisse Risiken mit sich bringt. Denn trotz guter Sicht drohen Verletzungen, wenn die Brille bei einem Zusammenstoß mit einem Ball oder dem Gegenspieler in ihre Einzelteile zersplittert. Die meisten Alltagsbrillen sind nun einmal nicht schulsporttauglich.

In Unfallanzeigen wird immer von der Unfallgefahr „getroffen werden“ berichtet, also vom passiven Erleiden eines Unfalls. Dieser ereignet sich bei Kindern und Jugendlichen, die z.B. aktiv am Spiel beteiligt sind, aber dem Ball abgewandt agieren oder wartend auf der Bank Platz genommen haben. Ein Ball, der mit großer Wucht das Gesicht eines Schülers mit Alltagsbrille trifft, kann Gesichtsverletzungen unterschiedlicher Ausprägung hervorrufen. Die Unfallkasse wird dann unweigerlich leistungspflichtig. Bei einem schweren Unfall ist sogar eine Rentenzahlung denkbar (z.B. bei einem Unfall, bei dem eine (Teil-) Erblindung die Folge ist).

Kinder und Lehrkräfte schützen

Die Diskussion bezüglich der Verwendung von Alltagsbrillen im Schulsport scheint eine dauerhaft wiederkehrende Größe bei der Erörterung von Sicherheitsfragen zu sein. Viele Eltern möchten selbst Tatsachen schaffen und erlauben schriftlich, dass ihr Kind eine Alltagsbrille im Schulsport tragen darf mit dem Hinweis, dass sie die Verantwortung für diese Handlung übernehmen würden. Lehrkräften wird mitunter signalisiert, dass sie ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzen, wenn sie Schülerinnen und Schülern über Unfallgefahren auf Grund der Verwendung einer Alltagsbrille im Sportunterricht belehren, die Teilnahme mit derselben dann aber trotzdem gestatten.

Beide Einschätzungen sind unrichtig. Die Haftungsablösung für einen Schulunfall durch Eltern ist nicht möglich, denn die Unfallkasse ist gesetzlich zur Entschädigung von Schul- und Wegeunfällen verpflichtet. Eine Belehrung von Kindern über Gefährdungen, die bei der Verwendung einer Alltagsbrille im Sportunterricht entstehen, widerspricht bei gleichzeitiger Duldung dem Gedanken der Prävention. Lehrkräfte müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sie auf Grund ihrer Erfahrungen oder sachdienlicher Hinweise Unfallgefahren minimieren können. Es gilt daher abzuwägen, ob ein vertretbares Risiko bei der Verwendung von Alltagsbrillen im Sportunterrichtvorhanden ist. So ist im Hinblick auf die Unfallgefahr „Getroffen werden“ oder den Umgang mit Bällen im Schulsport gut ersichtlich, dass die Schulsportbrille eine wichtige Sicherheitsfunktion erfüllt, die nur durch Kontaktlinsen oder die Nichtteilnahme kompensiert werden kann.

Nach einem Unfall im Schulsport ist zu befürchten, dass Lehrkräfte von Eltern bezichtigt werden, ihre dienstlichen Pflichten nicht angemessen wahrgenommen zu haben. Lehrkräfte können dann in die Situation geraten, sich rechtfertigen zu müssen – trotz schriftlicher Einverständniserklärung. Dies würde immer dann der Fall sein, wenn sich die Unfallsituation und der Körperschaden, (z.B. eine Augenverletzung) als außergewöhnlich darstellen.

Unfallgefahren minimieren – Sportbrillen tragen

Es ist also nicht im Sinne von Kindern, Eltern, Sportlehrkräften und Unfallversicherungsträgern, die Möglichkeit eines Unfalls mit möglicherweise schwerem Körperschaden in Kauf zu nehmen, insbesondere wenn die Ergreifung einfacher Schutzmaßnahmen möglich ist. Wenn die Alltagsbrille nicht abgenommen werden kann, weil ein Therapiererfolg oder die Sicherheit darunter leiden, müssen Sportlehrkräfte Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheit gewährleisten können. Dies können Forderungen nach einer schulsportgerechten Brille, Kontaktlinsen oder weitere Maßnahmen wie Abänderungen des Unterrichtsinhaltes oder Nichtteilnahme des betroffenen Schülers am Sportunterricht sein. Letzteres, also die Nicht-teilnahme, ist gesundheitspolitisch als unverantwortlich zu bezeichnen. Im Hinblick auf die Motivation, die Entwicklungsmöglichkeiten und das Bewegungsangebot von und für fehlsichtige Kinder im Schulsport ist und bleibt die Schulsportbrille die beste Möglichkeit, sich professionell und freudeschöpfend im Sportunterricht zu bewegen. „Wenn Schülerinnen und Schüler Korrektionsbedarf haben, dann gehört die Sportbrille/ Sport-schutzbrille (oder je nach Alter ggf. die Kontaktlinsen) so selbstverständlich zur Sportausrüstung wie Sportschuhe und Sportbekleidung“ empfiehlt Dr. Gernot Jendrusch von der Ruhr-Universität Bochum.

Schulsportbrillen – woran erkennt man sie?

Da Schulsportbrillen die Funktion einer Schutzbrille erfüllen müssen darf damit gerechnet werden, dass diese nicht unbedingt als filigrane, zerbrechliche Sehhilfen daherkommen. Im Gegenteil: Die Schulsportbrille, die Augenschutz gewährleistet, muss viel aus- und abhalten können. So ist ein bruchsicheres Gestell (aus splitterfreiem Kunststoff) ohne scharfe Kanten eine wichtige Komponente zur Erfüllung der gestellten Anforderungen. Die Fassung muss fest am Kopf sitzen und so groß sein, dass sie sich beim Aufprall von vorne an den knöchernen Rändern der Augenhöhle abstützt. Die Gläsereinfassung des Gestells muss gewährleisten, dass die Gläser nur nach außen, also vom Auge weg, herausfallen können. Die Gläser selbst müssen aus bruchfestem Material (z.B. Polycarbonat oder Trivex) bestehen. Die gepolsterte Nasenauflage muss den Nasenrücken mit einbeziehen, möglichst weich und anpassbar sein. Die Weichpolsterung (Nasenauflage aber auch ggf. seitliche Polster/ Silikonpads) sollte aus hygienischen Gründen auswechselbar sein.

 Beschaffung einer Schulsportbrille

  • Kinder und Jugendliche bekommen bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich Sehhilfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
  • Gemäß § 14 Abs. 3 Hilfsmittelrichtlinien bekommen Kinder und Jugendliche für den Schulsport bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht Kunststoffgläser erstattet (bezuschusst in Höhe des Festbetrags). Diese Erstattung kann ggf. zusätzlich zur normalen Brille erfolgen.
  • Die Höhe der Erstattung beläuft sich je nach der benötigten Gläserstärke auf 10 bis 60 Euro. Gängig sind Glaswerte, die in der Regel zwischen 10 und 20 Euro Festbetrag je Glas liegen. Die Fassung wird nicht bezuschusst.
  • Es empfiehlt sich auch auf Rezept den Begriff Schulsportbrille zu vermerken (Quelle: ZVA)

Die o.g. Regelung wird aber z.Z. in Fachkreisen, z.B. der ASiS, kontrovers diskutiert. In Deutschland besteht Schulpflicht, und der Schulsport -als verbindliches Schulfach-  trägt ent-scheidend zur körperlich-geistigen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei. So fordert die ASiS, dass fehlsichtige Schülerinnen und Schüler optimal korrigiert mit einer schulsport-tauglichen Brille (d.h. einer sporttauglichen Fassung inkl. geeigneten Kunststoffgläsern) bzw. Kontaktlinsen mit derselben Sicherheit und denselben Chancen Sport treiben können müssen wie Kinder und Jugendliche, die keine Sehhilfe benötigen. Die derzeitige Versorgung mit Kunststoffgläsern allein ist auch aus unfall- und verletzungsprophylaktischer Sicht unzureichend.

Sportbrille für Sportlerinnen und Sportler ohne Fehlsichtigkeit

Bestimmte Sportarten können auch für Personen ohne eine Fehlsichtigkeit ein gewisses Risiko beinhalten. Beim Squashen (Rückschlagspiel in einer Halle mit dem Ziel einen kleinen Ball mittels Squashschläger so zu schlagen, dass der Gegner ihn nicht mehr erreichen kann, bevor er zum zweiten Mal den Boden berührt) können Ball und Schläger empfindliche Augenschäden herbeiführen. Die Verwendung einer Sportschutzbrille schafft hier ein gutes Gefühl der Sicherheit. Aber auch bei vielen Outdooraktivitäten sollte über die Verwendung einer Sportschutzbrille nachgedacht werden.

Natürlich halten wir für Sie oder Ihr Kind die passende Schulsportbrille bereit.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Quelle: Rüdiger Remus, Unfallkasse Nord

 

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